Sie planen einen Erste-Hilfe-Kurs in Ihrer Firma oder Verein? Dann sind Sie bei Active Helper genau richtig. Unsere Erfahrenen Kursleiter schulen jedes Jahr bis zu 3.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Bereich Erste-Hilfe.
Damit Sie besser planen können, nennen Sie uns gerne Ihre Wunschtermine.
Alle Seminare können wir individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.
Voraussetzung für eine Inhouse-Schulung ist eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen.
Sie möchten Ihre Mitarbeiter als betriebliche Ersthelfer ausbilden? Dann sind Sie bei Activehelper genau richtig. Als anerkannte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bilden wir Ihre Mitarbeiter in der betrieblichen Erste-Hilfe aus. Unser junges und engagiertes Team zeigt Ihnen in lockerer Atmosphäre das richtige Verhalten bei Notfällen und bildet Sie zu AKTIVEN ERSTHELFERN aus!
Als Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse können die Kosten für die Erste Hilfe Aus- und Fortbildung über Ihren Unfallversicherungsträger abgerechnet werden.
Hierfür bringen Sie das Abrechnungsformular und ggf. die Kostenübernahmebescheinigung ausgefüllt und unterschrieben mit zum Kurs.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung und der Beantragung auf Kostenübernahme bei der für Sie zuständigen Unfallversicherungsbehörde.
Jeder Betrieb ist verpflichtet ausreichend aus- und fortgebildete Ersthelfer sowie Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer, sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens.
Solche Kriterien werden von den zuständigen Unfallversicherungsträgern festgelegt. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb:
Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in
- Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten
- in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten
- in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
- in Hochschulen 10% der Beschäftigten.
Nach DGUV Vorschrift 1,
anerkannt für betriebliche Ersthelfer
Bitte beachten Sie, dass Sie nur an unseren Kursen teilnehmen können, wenn Sie keinerlei Corona Symptome zeigen – Melden Sie sich bitte online für einen Kurs an.