Erste-Hilfe-Kurs als Inhouse-Schulung in Ihrer Firma

Gem. DGUV für betriebliche Ersthelfer

Sie planen einen Erste-Hilfe-Kurs in Ihrer Firma oder Verein? Dann sind Sie bei Active Helper genau richtig. Unsere Erfahrenen Kursleiter schulen jedes Jahr bis zu 3.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Bereich Erste-Hilfe.

Diese Unternehmen vertrauen uns bereits

Erste Hilfe Kurs im Betrieb als Inhouse-Schulung

Wunschtermin

Damit Sie besser planen können, nennen Sie uns gerne Ihre Wunschtermine.

Individuelle auf Sie zugeschnitten

Alle Seminare können wir individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.

Mindestteilnehmerzahl

Voraussetzung für eine Inhouse-Schulung ist eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen.

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Erste Hilfe Kurs im Betrieb als Inhouse-Schulung für betriebliche Ersthelfer

Sie möchten Ihre Mitarbeiter als betriebliche Ersthelfer ausbilden? Dann sind Sie bei ACTIVE HELPER genau richtig. Als anerkannte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bilden wir Ihre Mitarbeiter in der betrieblichen Erste-Hilfe aus.Unser junges und engagiertes Team zeigt Ihnen in lockerer Atmosphäre das richtige Verhalten bei Notfällen und bildet Sie zu AKTIVEN ERSTHELFERN aus!

Konstenübernahme für Erste Hilfe Kurse

Als Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse können die Kosten für die Erste Hilfe Aus- und Fortbildung über Ihren Unfallversicherungsträger abgerechnet werden.

Hierfür bringen Sie das Abrechnungsformular und ggf. die Kostenübernahmebescheinigung  ausgefüllt und unterschrieben mit zum Kurs.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung und der Beantragung auf Kostenübernahme bei der für Sie zuständigen Unfallversicherungsbehörde.

Gesetzliche Verpflichtung nach §26 DGUV

Jeder Betrieb ist verpflichtet ausreichend aus- und fortgebildete Ersthelfer sowie Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer, sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens. 

Solche Kriterien werden von den zuständigen Unfallversicherungsträgern festgelegt. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).


Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb:


Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in
  • Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten
  • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten
  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten.


Erste-Hilfe-Kurs als Inhouse-Schulung

Nach DGUV Vorschrift 1, 
anerkannt für betriebliche Ersthelfer

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