Erste-Hilfe-Kurs als Inhouse-Schulung in Ihrer Firma

Gem. DGUV für betriebliche Ersthelfer

Sie planen einen Erste-Hilfe-Kurs in Ihrer Firma oder Verein? Dann sind Sie bei Active Helper genau richtig. Unsere Erfahrenen Kursleiter schulen jedes Jahr bis zu 3.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Bereich Erste-Hilfe.

Diese Unternehmen vertrauen uns bereits

Erste-Hilfe-Kurs als Inhouse-Schulung oder in unserem Schulungszentrum

Erste-Hilfe-Kurs an einem unserer 4 Standorte

Erste-Hilfe-Kurs als Inhouse-Schulung in Ihrer Firma

ab 12 Personen und geeigntem Schulungsraum

Erste Hilfe Kurs im Betrieb als Inhouse-Schulung für betriebliche Ersthelfer

Sie möchten Ihre Mitarbeiter als betriebliche Ersthelfer ausbilden? Dann sind Sie bei ACTIVE HELPER genau richtig. Als anerkannte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bilden wir Ihre Mitarbeiter in der betrieblichen Erste-Hilfe aus.Unser junges und engagiertes Team zeigt Ihnen in lockerer Atmosphäre das richtige Verhalten bei Notfällen und bildet Sie zu AKTIVEN ERSTHELFERN aus!

Konstenübernahme für Erste Hilfe Kurse

Als Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse können die Kosten für die Erste Hilfe Aus- und Fortbildung über Ihren Unfallversicherungsträger abgerechnet werden.

Hierfür bringen Sie das Abrechnungsformular und ggf. die Kostenübernahmebescheinigung  ausgefüllt und unterschrieben mit zum Kurs.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung und der Beantragung auf Kostenübernahme bei der für Sie zuständigen Unfallversicherungsbehörde.

Gesetzliche Verpflichtung nach §26 DGUV

Jeder Betrieb ist verpflichtet ausreichend aus- und fortgebildete Ersthelfer sowie Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer, sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens. 

Solche Kriterien werden von den zuständigen Unfallversicherungsträgern festgelegt. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).


Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb:


Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in
  • Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten
  • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten
  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten.


Erste-Hilfe-Kurs als Inhouse-Schulung

Nach DGUV Vorschrift 1, 
anerkannt für betriebliche Ersthelfer

4.9
basierend auf 761 Bewertungen
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Das sagen unsere Kursteilnehmer

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Active Helper
4.9
Basierend auf 761 Rezensionen
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War sehr gut hab nett freundlich empfehlen 👍
Ich habe mich fachmännisch gut behandelt gefühlt, habe im Bereich Erste Hilfe viel gelernt, was ich nur empfehlen kann
Alles super danke 👍👍👍
Sehr professionell! Vielen Dank für Ihre Arbeit!
Vielen Dank von ganzem Herzen für alles
Es wurde sehr gut vermittelt und hat auch noch spaß gemacht.
Beginn deutlich verspätet , inhaltlich toll.
Vielen herzlichen Dank für den Empfang. Es war sehr informativ und hat spaß mit dem Herr da und die Teilnehmern gemacht. Ich empfehle es euch da zu sein.
Ich finde die Erste Hilfe Kurs ist toll hat mir spaß gemacht
Der Kursleiter Herr Paddy überzeugte mich durch sein Fachwissen und mit seiner lockeren Art motivierte er mich sehr und es wurde nie langweilig 🙂
Einer der besseren Ersthelfer Kurse. Empfehlenswert.
Lehrer war sehr nett und freundlich.
Der Dozent war nett und den Kurs hat Spaß gemacht.Kann nur weiterempfehlen.
Sehr sehr guter Kurs. Zeit intensiv genutzt und alles sehr verständlich.Hätte man nicht besser machen können.
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Erste Hilfe Kurs im Betrieb als Inhouse-Schulung

Wunschtermin

Damit Sie besser planen können, nennen Sie uns gerne Ihre Wunschtermine.

Individuelle auf Sie zugeschnitten

Alle Seminare können wir individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.

Mindestteilnehmerzahl

Voraussetzung für eine Inhouse-Schulung ist eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen.

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